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Unfallersatzfahrzeug im Haftpflichtschadensfall

Sie hatten einen Unfall, sind selbst nicht Schuld und Ihr Fahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher und muss sofort in die Werkstatt. Sie benötigen aus privaten oder dienstlichen Gründen dringend eine Ersatzfahrzeug.
Verzichten Sie nicht auf Ihre Mobilität, denn lt.Rechtssprechung steht Ihnen für die Reparaturdauer ein, in Abhängigkeit der Einordnung Ihres eigenen Fahrzeug, angemessener Ersatzwagen zu. Wir verfügen über Fahrzeuge in den Versicherungsgruppen A-F (PKW inkl.Van) sowie E (Kleintransporter).

Die Kostenübernahmebestätigung der gegnerischen Versicherung liegt vor und Sie entscheiden sich, Ihr Fahrzeug in der für Sie am nächsten gelegenen Werkstatt der AutoLand-Gruppe abzugeben, um den Unfallschaden beseitigen zu lassen. Sprechen Sie den Reparaturtermin mit unserem zuständigen Kundendienstmeister ab und dieser stellt dann sicher, dass zum entsprechenden Termin unser Ersatzwagen für Sie bereit steht. Im Bedarfsfall erfolgt auch eine Zustellung des Ersatzwagen entsprechend Ihres Wunsches. Die Abrechnung mit der Versicherung erledigen wir für Sie.


Unfallersatzfahrzeug im Kaskoschadensfall

Bei Kaskoschäden stellen wir laut der Vertragsbedingungen einer ADAC Plus-Mitgliedschaft oder eines Schutzbriefes Ihrer Versicherung Ihnen ein Mietwagen.